Schlagwort: VoP

  • Hinweise zur Empfängerüberprüfung – Verification of Payee (VoP)

    Hinweise zur Empfängerüberprüfung – Verification of Payee (VoP)

    Ab dem 05. Oktober 2025 gilt in der gesamten Europäischen Union die neue EU-Verordnung 2024/886. Hierdurch werden alle Kreditinstitute verpflichtet für alle Überweisungen und Daueraufträge eine Empfänger­überprüfung durchzuführen. Vor der Ausführung eines Auftrages wird daher künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt. Wie findet die Empfängerüberprüfung statt?…